Beunruhigende Sicherheitslücke im AKW Gösgen: Ticken die Uhren dort anders?
Manfred Mertins,
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat wies kürzlich auf eine mögliche Schwachstelle im Speisewassersystem des AKW Gösgen hin. Dieses System ist zentral für die Kühlung des Atomreaktors und die Abfuhr der Nachwärme. Nach einem Bruch einer Speisewasserleitung schliessen Rückschlagklappen automatisch.
Im AKW Gösgen sind jedoch ungedämpfte Rückschlagklappen verbaut. Schliessen sie zu rasch, entstehen kurzzeitig massive Druckstösse in den Rohrleitungen. Diese können Überlastungen und Schäden an Halterungen verursachen und im Ereignisfall die Kühlung des Reaktors gefährden – bis hin zu Kernschäden.
Stand der Technik ignoriert
Gedämpfte Rückschlagklappen, die das Schliessen kontrolliert abbremsen, sind seit Langem Stand der Technik und in vergleichbaren Anlagen Standard. Auch im AKW Beznau wurden sie bereits in den 1990er-Jahren nachgerüstet. Im 1979 in Betrieb genommenen AKW Gösgen hingegen besteht die Gefährdung seit Beginn – und eine Nachrüstung erfolgte bis heute nicht, trotz Gelegenheiten dazu. Nach Kernenergiegesetz müsste die Anlage verstärkt werden, wenn dies nach Erfahrung und Stand der Technik notwendig ist. Diese Voraussetzung ist längst erfüllt.
Besonders kritisch ist eine Kombination von Ereignissen, etwa ein Erdbeben mit gleichzeitigen Leitungsbrüchen und Druckstössen. In einem solchen Fall könnten sicherheitsrelevante Komponenten versagen. Dann wäre die Kühlung des Reaktors nur noch durch Notfallsysteme möglich und Kernschäden wären wahrscheinlich.
Was wäre also zu tun?
Das AKW Gösgen weist seit Jahrzehnten diese bekannte Sicherheitslücke auf, die das zentrale Kühlsystem gefährden kann. Daraus ergeben sich klare Forderungen:
- Sofortige Behebung der Schwachstelle: Nachrüstungen müssen umgehend und nach höchsten Standards erfolgen.
- Unabhängige Überprüfung: Es ist zu klären, weshalb die Aufsicht die Pendenz 2003 für erledigt erklärte, obwohl die Schwachstelle fortbestand.
- Grundsatzentscheid: Die Politik muss sicher- stellen, dass das Kernenergiegesetz konsequent angewandt wird. Wenn zentrale Nachrüstungen nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich sind, ist der Weiterbetrieb des Werks neu zu bewerten.
Die Schweiz braucht eine offene Debatte über die Restrisiken ihrer Altanlagen. Die Zeit des Aussitzens ist vorbei.
Gutachten vom 21. November 2025 zu den Sicherheitsproblemen im AKW Gösgen
Prof. Dr. Ing. habil. Manfred Mertins
Professor für Reaktorsicherheit an der Technischen Hochschule Brandenburg