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Stromabkommen: Rückenwind für die Energiewende

Léonore Hälg,

Der politische Prozess zum Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU hat begonnen. Wir unterstützen das Abkommen grundsätzlich: eine Chance für die Energiewende. Der Erneuerbaren-Ausbau muss aber dank gezielter Förderung sichergestellt werden.

Das Stromabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist komplex. Es besteht aus zwei Hauptelementen: der institutionellen Teilnahme der Schweiz am europäischen Strombinnenmarkt und der Erweiterung des Strommarkts.

Strombinnenmarkt bringt mehr Versorgungssicherheit

Die Teilnahme am europäischen Strombinnenmarkt stellt Stromimporte sicher und stabilisiert die Netze in der Schweiz. Das senkt den Bedarf für teure und emissionsintensive Reservekraftwerke und Netzausbauten. Ohne diese Zusammenarbeit würde die Versorgung teurer und weniger zuverlässig. Dieser Teil des Abkommens ist weitgehend unbestritten und aus unserer Sicht zentral für eine stabile Stromversorgung.

Marktöffnung als Chance für die Energiewende

Die Öffnung des Strommarkts erlaubt künftig auch Privaten und kleinen Unternehmen, ihren Stromlieferanten frei zu wählen, sofern sie das wünschen. Die Stromlieferanten in der Schweiz bleiben dabei in öffentlicher Hand. Für die Energiestiftung ist das eine Chance – wenn die Politik die Öffnung im Sinn der Energiewende gestaltet. Denn mehr Wahlfreiheit für Konsument:innen bedeutet auch mehr Einfluss auf Herkunft und Preis des Stroms: Nachhaltig produzierter Strom ist beliebt, das wiederum steigert das Angebot.

Förderung der Erneuerbaren

Der Abkommenstext steht fest, doch bei der innenpolitischen Umsetzung hat die Schweiz Gestaltungsspielraum. Diese wird nächstes Jahr im Parlament diskutiert und dürfte entscheidend sein für den Erfolg der Vorlage an der Urne.

Die Energiestiftung engagiert sich bereits mit Nachdruck für gute Rahmenbedingungen für den Erneuerbaren-Ausbau. Wir fordern unter anderem:
– den Erhalt der Mindestvergütung für kleine und mittlere Solaranlagen und deren solidarische Finanzierung durch alle Stromverbraucher:innen,
– höhere Einmalvergütungen geknüpft an systemdienliche Bedingungen, und
– die Kopplung der Erneuerbaren-Förderung an die Ausbauziele.

So bekommen nicht nur Stromverbraucher:innen mehr Wahlfreiheiten, sondern auch die Produzent:innen von lokalem, erneuerbarem Strom bessere Bedingungen – und die Energiewende damit neuen Schub.

Hier geht es direkt zu unserer Stellungnahme.

 

Fachbereich Klima & erneuerbare Energien

Léonore Hälg

Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien
+41 44 275 21 24
leonore.haelg@energiestiftung.ch



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