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MuKEn 2025: Gut, aber noch nicht gut genug

Marcel Tobler,

Die SES unterstützt die meisten Neuerungen im Entwurf der Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) 2025 der Kantonalen Energiedirektor:innen (EnDK) grundsätzlich. Sie ermutigt die EnDK aber, die Vorgaben konsequenter auf das eigene Netto Null-Ziel auszurichten und die vorhandenen Lücken zu schliessen. In ihrer Stellungnahme an die EnDK macht die SES dazu über 100 konkrete Empfehlungen. Zentral ist auch eine rasche Umsetzung in den Kantonen, damit die neuen Regelungen bald ihre positive Wirkung entfalten.

Der Entwurf der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2025 umfasst einige sinnvolle Neuerungen und zeigt den Willen der Kantone, das Netto Null-Ziel im Gebäudebereich umzusetzen. Allerdings genügt diese Version der Mustervorschriften nicht, um eine rasche Dekarbonisierung des Gebäudesektors im Einklang mit den Klimazielen von Paris zu gewährleisten. Die SES empfiehlt der EnDK deshalb rund 100 Verbesserungen, wie sie die MuKEn 2025 Netto Null-kompatibel ausgestalten kann.

Vollständigere Vorgaben für die Kantone

Damit die Kantone im Gebäudesektor das Netto Null-Ziel erreichen, müssen sie einige gewichtige Themen im verbindlichen Basismodul der MuKEn 2025 und nicht in den freiwilligen Zusatzmodulen verankern. Dies betrifft insbesondere die Themen Graue Energie, Elektromobilität und Energieplanung.

Vorhandenes Potenzial auch in Bestandesbauten nutzen

Neu enthalten die MuKEn 2025 Vorgaben zur Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität und zur grauen Energie von Gebäuden – allerdings nur für Neubauten. Diese Einschränkung ist unverständlich, bieten die viel zahlreicheren Bestandesbauten in beiden Themen doch ein deutlich grösseres Potenzial zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Deshalb fordert die SES, dass die MuKEn auch entsprechende Vorschriften für die Bestandesbauten erhalten. Bei der grauen Energie fordert dies das betreffende Bundesgesetz bereits explizit ein.

Energiespeicherung und Auswirkungen auf das Stromnetz einbeziehen

Die Energiespeicherung wird eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung des Energiesektors und bei der Sektorkopplung Wärme-Strom-Mobilität spielen. Von daher sind auch die MuKEn von dieser Entwicklung betroffen und sollten die Energiespeicherung (Wärme, Strom, bi-direktionales Laden von E-Fahrzeugen) in den Gebäuden explizit behandeln. Dabei sind die Vorschriften möglichst (strom-) netzdienlich zu konzipieren, damit die zunehmende Elektrifizierung im Wärme- und Mobilitätsbereich und die notwendigen Anpassungen des Stromnetzes sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.

Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit fördern

Mit ihrer Gebäudepolitik 2050+ und ihren Leitlinien hat sich die EnDK bereits zu einer vorausschauenden und proaktiven Klimapolitik bekannt. Die SES ermutigt die EnDK deshalb, diese übergeordneten Zielsetzungen konsequenter in den vorliegenden MuKEn 2025 umzusetzen. Damit können die Kantone weiterhin ihre Innovationskraft und Vorbildwirkung sicherstellen und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft stärken.

Rasche Umsetzung in den Kantonen

Mit den JA zum Klimaschutzgesetz 2023 und zum Stromgesetz 2024 hat die Stimmbevölkerung der Politik zwei Mal einen klaren Auftrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Dekarbonisierung erteilt. Die EnDK strebt eine Umsetzung der Mustervorschriften in den Kantonen bis ins Jahr 2030 an. Die SES unterstützt diesen Fahrplan und betont die Wichtigkeit einer raschen Umsetzung in den kantonalen Energiegesetzen, damit die neuen Regelungen bald ihre positive Wirkung entfalten können.



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