Staatsgarantie für AKW-Überzeitbetrieb: UREK-S will Präzedenzfall schaffen
Marcel Tobler,
Die heute von der UREK-S beschlossene Kommissionsmotion zum Überzeitbetrieb der bestehenden AKW ist sowohl aus finanzpolitischer als auch aus energiepolitischer Sicht ein Irrweg.
Die UREK-S will die AKW-Betreiber:innen aus ihrer wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Verantwortung entbinden. Würde die Motion umgesetzt, verschöben sich die wirtschaftlichen Risiken für den Überzeitbetrieb zum Staat, der die dafür nötigen Investitionen absichern müsste.
Die geforderte Absicherung gegen «politisch angeordnete vorzeitige Stilllegung, allfällige Gesetzesänderungen oder die unvorhersehbare Einführung neuer Pflichten» (s. Mitteilung der Kommission) schränkt zudem den Handlungsspielraum für zukünftige Entscheide massiv ein, da der Staat für Ertragsausfälle bei den AKW haftbar wäre, wenn er etwa auf neue sicherheitstechnische Risiken reagieren müsste.
Diese staatliche Vollkasko-Versicherung für die Investitionen in AKW ist ein Präzedenzfall, der auf die Diskussion um neue AKW ausstrahlen wird. Die Schweizerische Energiestiftung lehnt dieses Ansinnen darum klar ab. Es ist der falsche energiepolitische Weg. Die zukünftige Stromversorgung kann vollständig, sicherer und viel günstiger mit Erneuerbaren gedeckt werden, wie mehrere Studien belegen. Der Ausbau ist in vollem Gang.