energiestiftung.ch energiestiftung.ch Magazin 2025-01-Energie&Umwelt → Output – MuKEn 2025: Gut, aber noch nicht gut genug
Symbolbild Wohnhäuser
unsplash, Isaac Quesada

Gut, aber noch nicht gut genug

In der Schweiz sind vor allem die Kantone zuständig für die Gebäudepolitik. Mit einer neuen Version der energetischen Mustervorschriften für Gebäude (MuKEn 2025) streben sie das Netto-Null-Ziel im Gebäudesektor an. Die SES unterstützt die neuen Mustervorschriften, fordert aber noch gezielte Verbesserungen.

von Thomas Wälchli, Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung

Die Stellungnahme der SES enthält über 100 Empfehlungen zuhanden der Konferenz der kantonalen Energiedirektor:innen EnDK. Die gewichtigsten Empfehlungen betreffen die Vorschriften zur grauen Energie, zur Elektromobilität, zu den Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch und zur Energiespeicherung:

Generell rät die SES, den obligatorischen Teil der MuKEn 2025, das so genannte Basismodul, um weitere Themenfelder wie Graue Energie, Elektromobilität und Energieplanung zu erweitern. Die Mustervorschriften in diesen Bereichen leisten einen erheblichen Beitrag zur Dekarbonisierung.

Neu enthalten die MuKEn 2025 auch Vorgaben zur Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität und zur Grauen Energie von Gebäuden – allerdings nur für Neubauten. Diese Einschränkung ist unverständlich, bieten die viel zahlreicheren Bestandesbauten in beiden Themen doch ein deutlich grösseres Potenzial zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Deshalb fordert die SES, dass die MuKEn auch entsprechende Vorschriften für die Bestandesbauten erhalten. Die Vorschriften für Strom-Grossverbraucher sind klarer am Netto-Null-Ziel auszurichten.

Die SES schlägt eine Absenkung des Schwellenwerts und eine Orientierung am Winterstrom-Verbrauch der betroffenen Unternehmen vor.

Die MuKEn konzentrieren sich traditionell auf die Energieproduktion und den Energieverbrauch in Gebäuden. Die Energiespeicherung spielt jedoch zunehmend eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung des Energiesektors und bei der Sektorkopplung Wärme-Strom-Mobilität. Von daher sind auch die MuKEn von dieser Entwicklung betroffen und sollten die Energiespeicherung in den Gebäuden explizit behandeln. Dabei sind die Vorschriften möglichst (strom-)netzdienlich zu konzipieren, damit die zunehmende Elektrifizierung im Wärme- und Mobilitätsbereich und die notwendigen Anpassungen des Stromnetzes sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.

Die EnDK plant, die MuKEN 2025 im August 2025 zu genehmigen. Zentral ist danach eine rasche Umsetzung in den einzelnen Kantonen, damit die neuen Regelungen bald ihre positive Wirkung entfalten. Die SES wird die Kantone weiterhin darin unterstützen, wirksame Energiegesetze zu entwickeln und umzusetzen.

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
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