Für sauberen Strom
im Einklang mit Klima und Natur
Eine rasche und umweltverträgliche Energiewende zum Schutz des Klimas ist eine der grossen Herausforderungen unserer Zeit. Das ist das Ziel des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (kurz: Stromgesetz). Am 9. Juni 2024 haben es die Schweizer Stimmberechtigten mit 68,72 % Ja an der Urne angenommen.
Für die Energiepolitik sind Lösungen nötig, die die Dekarbonisierung rasch voranbringen und dabei mit dem Naturschutz kompatibel sind. Das Stromgesetz ist für die Schweizerische Energie-Stiftung SES das zentrale Gesetzespaket für eine beschleunigte Energiewende und für Netto-Null-CO2 im Energiesektor. Damit kann die Schweiz eine 100% erneuerbare Energieversorgung bis 2035 erreichen.
Bestätigung der Energiestrategie 2050
Nach den Volksabstimmungen über die Energiestrategie 2050 (2017) und zum Klimaschutzgesetz (2023) hat die Schweiz am 9. Juni 2024 einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 gesetzt. Die Bevölkerung will eine menschen- und umweltfreundliche Energieversorgung, weg vom klimaschädlichen Öl und Gas, hin zu einheimischer, sauberer und effizient genutzter Energie im Einklang mit der Natur. Damit hat die Bevölkerung auch den 2017 beschlossenen Atomausstieg bekräftigt.
Wichtige Schritte
Das Stromgesetz ermöglicht zahlreiche Verbesserungen:
- Es schafft die nötigen Voraussetzungen für Netto-Null-CO2 im Energiesektor bis 2035 und ermöglicht der Schweiz, die Pariser Klimaziele zu erreichen.
- Es fördert einen ausgewogenen Mix aus erneuerbaren Energien und garantiert damit die sichere Stromversorgung.
- Es sichert den vom Volk beschlossenen, schrittweisen Atomausstieg. Auch der wachsende Strombedarf für Elektroautos, Wärmepumpen und Industrie kann künftig mit sauberer, einheimischer Energie abgedeckt werden.
- Es ermöglicht den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Solarenergie. Über 80 Prozent der Anlagen entstehen auf Gebäuden und bestehender Infrastruktur.
- Es klärt, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien Priorität haben soll. Im Gegenzug werden ökologisch und landschaftlich wertvolle Gebiete für den Ausbau uninteressant. Es muss weiterhin jedes Projekt einzeln beurteilt sowie die Interessen gegeneinander abgewogen werden. Das gilt auch in Gebieten mit grundsätzlichem Vorrang für die erneuerbaren Energien. Biotope von nationaler Bedeutung bleiben für alle Energieanlagen tabu.
- Es bringt griffigere Massnahmen gegen Energieverschwendung und für eine effizientere Energienutzung.
- Es stärkt die einheimische Produktion, den Ausstieg aus Öl und Gas und damit die Unabhängigkeit vom Ausland. Jährlich fliessen bisher rund 8 Milliarden Franken, zwischenzeitlich gar 20 Milliarden, in oftmals autokratisch regierte Länder.
- Es führt zu günstigen und stabilen Energiepreisen: Die Import-Abhängigkeit von fossilen Energieträgern hat in den vergangenen Jahren zu grossen Preisschwankungen geführt. Einheimischer Strom senkt das Risiko für Preisschocks. Es werden keine neuen Abgaben eingeführt. Die Energiekosten werden insgesamt sinken, weil Öl und Gas durch günstigen erneuerbaren Strom ersetzt werden.
Engagement der SES für das Stromgesetz
Die SES begleitete die Beratungen des Parlaments eng, unterstützte die Ausgestaltung der künftigen Strompolitik mit Fachwissen und setzte sich für ein ausgewogenes Gesetz ein. 221 von 246 Mitglieder des Parlaments hiessen das Gesetzespaket in der Schlussabstimmung gut.
Nachdem das Referendum ergriffen worden war, realisierte die SES im Frühling 2024 eine Kampagne aus dem Umweltbereich für ein JA zum Stromgesetz und führte sie an.
Die Umwelt-Kampagne wurde mit derjenigen des Wirtschaftskomitees koordiniert und von zahlreichen namhaften Umweltorganisationen unterstützt, darunter Aqua Viva, BirdLife, Greenpeace und WWF.
Beitrag in der SRF Tagesschau vom 1. Mai 2024 zum Engagement der SES
(Interview mit Geschäftsleiter SES Nils Epprecht):
Medien
SRF Club vom 7. Mai 2024
(Teilnehmer u.a.: Nils Epprecht, Geschäftsleiter SES)
SRF Abstimmungsarena vom 17. Mai 2024
(Teilnehmerin u.a.: Nadine Masshardt, Stiftungsratspräsidentin SES)
Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima
+41 44 275 21 24
leonore.haelg@energiestiftung.ch