Kurzstudie: Energiesuffizienz in Verfassung und Gesetzen

Marcel Tobler,

Die sauberste Energie ist diejenige, die man spart. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund und die Kantone zu einem «sparsamen und rationellen Energieverbrauch». Aber das Gebot der Sparsamkeit wird kaum umgesetzt, wie die Kurzstudie zeigt.

Inhalt der Studie

Die völkerrechtlich vereinbarten Umweltziele können laut wissenschaftlichem Konsens nicht ohne Suffizienz erreicht werden. Die Suffizienz findet aber im energiepolitischen Diskurs auf Bundesebene kaum Beachtung. Die energiepolitische Planungsgrundlage des Bundes – die Energieperspektiven 2050+ – blendet Suffizienz aus. Es gibt die Vorstellung, eine Suffizienzpolitik entbehre einer Rechtsgrundlage.

Sparsamkeit ist Kern des Energieartikels

Die vorliegende Studie zeigt, dass die Bundesverfassung Energiesuffizienz nicht nur zulässt, sondern dass Suffizienz einen Kern des Energieartikels der Bundesverfassung und der Ziele des Energiegesetzes bildet. Das Adjektiv «sparsam» im Verfassungsziel des «sparsamen und rationellen Energieverbrauchs» kann nicht anders denn als «suffizient» gelesen werden, wie etwa aus der Botschaft des Bundesrats zum Energieartikels klar hervorgeht.

Je konkreter die Bestimmung, desto weniger Beachtung

Auch in Verbindung mit anderen Verfassungszielen wie der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen oder der Nachhaltigkeit ist die Bedeutung klar. Je konkreter allerdings die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen werden, desto weniger zielen sie auf Suffizienz ab; auf Verordnungsebene ist sogar eine Anti-Suffizienz-Bestimmung zu finden (die vom Bundesrat 2024 gegen eine Mehrheit der Stellungnahmen in der Vernehmlassung festgelegt wurde).

Die Bundesverfassung bietet also eine solide Rechtsgrundlage für eine Suffizienzpolitik; die konkreten politischen Massnahmen, wie sie in Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, zielen indes kaum auf Suffizienz ab. Angesichts des klaren Verfassungsauftrags müsste der Bundesrat die Suffizienz in der Verwaltung, in seinen Planungsgrundlagen und innerhalb der Spielräume und Aufgaben, die ihm die Gesetze vorgeben, stärker berücksichtigen.

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Marcel Hänggi

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
marcel.haenggi@energiestiftung.ch



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