«Wir müssen freiwillig mehr tun!»: Wie das Energiesparen in die Politik fand
In den 1970er Jahren entstand das Bewusstsein dafür, dass der Bund eine Grundlage für eine Energiepolitik braucht. Die SES beteiligte sich seit ihrer Gründung an der Debatte. Der Gedanke, dass das Sparen im Kern der Energiepolitik stehen muss, ist ein Kind jener Zeit und prägt den heute geltenden Energieartikel der Bundesverfassung – ist aber heute wieder stark in der Defensive.
Als der Bund im Herbst 1973 drei autofreie Sonntage verordnete, machte die Bevölkerung daraus ein Volksfest: Autobahnen wurden zu Rollschuhpisten und Spazierwegen. Doch der Anlass war ernst. Die Ölpreiskrise von 1973/74 führte einer Gesellschaft, deren Energieverbrauch sich seit 1950 verfünffacht hatte und die ihren Energieverbrauch zu rund vier Fünfteln mit importiertem Erdöl deckte, ihre Verwundbarkeit schlagartig vor Augen (s. Beitrag von Arian Bastani). Energiesparen – bis dahin ein Nicht-Thema der Bundespolitik – rückte auf die politische Agenda. Dabei blieb von Beginn an umstritten, was das heissen sollte: die effizientere Verwendung von Energie oder weniger konsumieren?
Was soll überhaupt wachsen?
1974 setzte der Bundesrat die Eidgenössische Kommission für die Gesamtenergiekonzeption (GEK) ein, deren Schlussbericht einen Paradigmenwechsel forderte: Die bisherige Energiepolitik war ausschliesslich darauf ausgerichtet, das Angebot auszubauen. Die GEK sah neu eine nachfrageorientierte Politik vor, mit den drei Pfeilern Sparen, Forschen und Substituieren. Sie empfahl einen Verfassungsartikel und eine Energieabgabe.
Fünf Umweltorganisationen – darunter die 1976 gegründete SES – ging dieser Paradigmenwechsel nicht weit genug. Sie präsentierten ebenfalls 1978 ihr Gegenkonzept «Jenseits der Sachzwänge». Es kritisierte, die GEK orientiere sich einseitig am Bruttosozialprodukt, und warnte vor dem «Sachzwang Kernenergie»: Wer die Atomkraft als einzige Alternative betrachte, sorge selbst dafür, dass sie die einzige bleibe.
Damit war der Kern des Konflikts benannt, der die Auseinandersetzung über zwei Jahrzehnte prägen sollte. Energiesparen war konsensfähig – solange es bedeutete, die technische Energieeffizienz zu erhöhen. Die Elektrizitätswirtschaft wollte vor allem Erdöl durch Atomstrom ersetzen; Warnungen vor einer drohenden Versorgungslücke untermauerten den Ruf nach Ausbau (auch wenn die Versorgungslücke nie eintraf). Die Umweltverbände hingegen fragten, was denn überhaupt noch wachsen solle?
Der Energieartikel scheitert …
1983 wurde ein erstes Mal über einen Energieartikel für die Bundesverfassung abgestimmt. Er erreichte zwar ein knappes Volks-, nicht aber das Ständemehr. Er scheiterte daran, dass er den Umweltverbänden nicht weit genug, den Wirtschaftsverbänden aber zu weit ging. Ein Jahr später scheiterten auch die von der SES mitlancierten Atom- und Energieinitiativen. Mit dem Slogan «Ohne Strom kein Lohn» hatte die Gegenseite Stimmung gemacht.
… und reüssiert im zweiten Anlauf
Bundesrat und Parlament erarbeiteten eine zweite Vorlage für einen Energieartikel. Energiesparen sollte neben der Förderung der Forschung und der erneuerbaren Energien ein zentrales Ziel des Artikels sein. «Je länger, je mehr wird deutlich», schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft, «dass eine sparsame und rationelle Energieverwendung das Kernstück jeder Energiepolitik sein muss.»
1990 nahmen Volk und Stände den Artikel deutlich an, und bis heute steht die Silbe «spar» dreimal im Energieartikel, sonst aber nirgends in der Verfassung. Zwischen den beiden Abstimmungen lag die Atomkatastrophe von Tschernobyl, die die Energiedebatte prägte. Auch eine Volksinitiative über ein zehnjähriges Moratorium für den Neubau von Atomkraftwerken wurde am selben Abstimmungssonntag angenommen, während die Volksinitiative für den Atomausstieg – mit 47 Prozent Ja-Stimmen immerhin recht knapp – abgelehnt wurde.
Der neue, bis heute gültige Energieartikel gab dem Bund erstmals die Kompetenz, im Energiebereich verbindliche Vorschriften zu erlassen. Zuvor hatte er nur zum freiwilligen Sparen aufrufen können – mit Kampagnen wie «Denk mit – Spar mit!» (ab 1977) und «Bravo!» (ab 1988). SVP-Bundesrat Adolf Ogi brachte das Dilemma auf den Punkt: «Wir müssen freiwillig mehr tun!»
Das Energiesparen blieb auch bei der Erarbeitung des Energiegesetzes von 1998 wichtig, das aus dem Bundesbeschluss für eine sparsame und rationelle Energienutzung erwachsen war. Dass der Energieverbrauch laut Verfassung und Energiegesetz «sparsam und effizient» sein soll, ist als Auftrag für Suffizienz und Effizienz zu verstehen, wie Marcel Hänggi in einer Kurzstudie für die SES gezeigt hat. Doch die konkrete Energiepolitik des Bundes beschränkt sich bis heute auf die Effizienz. Und die jüngsten Energiedebatten sind wieder fast ausschliesslich angebotsorientiert: Man – und vor allem Bundesrat Albert Rösti – fragt sich, wie man die Kapazitäten ausbauen kann, aber kaum, wo man sparen könnte.
Und immer grüsst die Stromlückenangst
Die alten Argumente der Energielobby sind zurück. Rösti begründete die Streichung des Neubauverbots für Atomkraftwerke, die das Parlament im Juni hauchdünn beschlossen hat, mit dem steigenden Strombedarf, der Abhängigkeit vom Ausland und der Angst vor einer Versorgungslücke. Die SES hat, in einer breiten Koalition mit anderen Organisationen, gegen den Beschluss das Referendum ergriffen. Damit steht sie in ihrem Jubiläumsjahr vor einer Auseinandersetzung, die ihrer ersten erstaunlich ähnelt.
Die Fronten von damals sind zurück. Die Suffizienz fehlt diesmal, anders als damals, fast ganz.
Tobias Küng
Historiker und Lehrperson am Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung Bern
Über den Artikel
Dieser Beitrag basiert auf Tobias Küngs Aufsatz «‹Denk mit – Spar mit!› Der Diskurs zu einer Neuorientierung der Energiepolitik in den 1970er und 1980er Jahren», in: Roman Rossfeld (Hg.): «Mehr! Wirtschaftswachstum und Wachstumskritik in der Schweiz seit 1945», Schwabe Verlag, Basel 2025.