Die SES fordert die Erhöhung des Netzzuschlags für die Förderung neuer erneuerbarer Energien auf 2017 auf das gesetzliche Maximum von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Selbst dann können die über 36’600 erneuerbare Energie-Projekte, welche auf der Warteliste für die Kostendeckende Einspeisevergütung KEV stehen (Stand Ende 2015), nicht alle umgesetzt werden. Diese würden bereits die Produktion der AKW Beznau I & II ersetzen.
Die SES hat im Rahmen der Anhörung zur «Änderung der Energieverordnung (EnV): Neufestlegung des Zuschlags gemäss Art. 15b des Energiegesetzes (EnG)» Stellung genommen.