SES-Stellungnahme zur revidierten Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)
Valentin Schmidt,
Deshalb lehnt die SES den Entwurf zur revidierten Kernenergiehaftpflichtverordnung ab und möchten den Bundesrat dazu auffordern, eine erneute Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes im Lichte des Fukushima-Unfalls zu veranlassen. Dies drängt umso mehr, als der Schweizer Reaktorpark mit einem Durchschnittsalter von 37 Jahren der älteste der Welt ist und die überholte Auslegung der fünf bestehenden Reaktoren sowie ihrer Alterungsprozesse zu einer stetigen Steigerung des Unfallrisikos führt.
Eine Revision der Kernenergiehaftpflicht-Gesetzgebung sollte zwingend folgende Elemente beinhalten:
- Keine Beschränkung der Haftung, keine Begrenzung der obligatorischen Deckung;
- Risikozuschlag für Atomkraftwerke, die nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, was deutlich mehr ist als der nur in der Schweiz angewendete «Stand der Nachrüsttechnik»;
- Erweiterung der Haftpflicht auf die Aktionäre der Betreibergesellschaft einer Atomanlage;
- Erweiterung der Haftpflicht auf die Hersteller von Atomanlagen und Komponenten («Supplier-Liability»).
Nils Epprecht
Geschäftsleiter
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