Revision der Verordnungen im Strahlenschutz
Valentin Schmidt,
Im Rahmen der Anhörung zur Revision der Strahlenschutzverordnung hat die SES zwei elemantere Kritikpunkte anzubringen. Bezüglich der Frage des AKW-Rückbaus sind wir der Auffassung, dass der Rückbau unmittelbar nach der Ausserbetriebnahme beginnen muss, damit das beim Personal vorhandene Wissen über die Anlage nicht verloren geht und die Kosten realistisch beziffert und verursachergerecht überwälzt werden können. Zweitens ist die vorgeschlagene Präzisierung der Störfallkategorien (StSV Art 136) sachlich inkorrekt und unbedingt zu korrigieren.
» SES-Stellungnahme zur Anhörung Revision der Verordnung im Strahlenschutz (pdf)
Nils Epprecht
Geschäftsleiter
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