Stellungnahme der Schweizerischen Energie-Stiftung SES zur Anhörung zur Revision der Energieverordnung (EnV) und der Herkunftsnachweis-Verordnung (HKNV)
Valentin Schmidt,
Die generelle Verkürzung der Vergütungsdauern auf 15 Jahre sehen wir mit Vorbehalten. Einerseits führt eine lange Vergütungsdauern zu einer langen Verpflichtungsperiode und es geht somit länger, bis die Mittel wieder frei werden. Andererseits führt eine verkürzte Vergütungsdauer dazu, dass erhöhte Vergütungssätze bezahlt werden müssen, d.h. für den unmittelbaren Ausbau stehen weniger Mittel zur Verfügung. Eine Kürzung der Vergütungsdauer auf 20 statt auf 15 Jahre könnten wir im Sinne eines Kompromisses begrüssen.
Was die Mindestanforderungen angeht, gehen wir einig mit dem BFE, dass diese dringend angepasst werden müssen. Eine Umsetzung der jetzt vorliegenden Entwürfe würde aber bedeuten, dass die Schweiz in zahlreichen Gerätekategorien hinter die Anforderungen der EU zurückfällt, weshalb wir dort grossen Nachbesserungsbedarf orten. Wir schlagen diesbezüglich eine Reihe von konkreten Anpassungen vor.
Die SES ist davon überzeugt, dass die vorgeschlagenen Anpassungen sowohl dem Energiegesetz als auch dem politischen Willen im Parlament besser Rechnung tragen und bittet, ihre Vorschläge zu berücksichtigen.
Thomas Wälchli
Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
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