Stellungnahme Neufestlegung Netzzuschlag
Valentin Schmidt,
Seit dem 1. Januar 2014 erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis 10 kwh eine Einmalvergütung, Betreiber von Anlagen bis 30 kwh können zwischen KEV und Einmalvergütung auswählen. Das Bundesamt für Energie braucht wegen der Einmalvergütung grössere finanzielle Mittel, deshalb soll der Netzzuschlag auf 1,1 Rp/kwh erhöht werden. Für die SES reicht dies nicht aus, um die Warteliste abzubauen.
Thomas Wälchli
Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
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