Stellungnahme zu den Verordnungsrevisionen der Strategie Stromnetze («Um- und Ausbau der Stromnetze»)
Felix Nipkow,
Zwei Punkte liegen uns besonders am Herzen:
In der Leitungsverordnung (LeV) wird der Mehrkostenfaktor festgelegt. Dieser bestimmt, wieviel mal mehr ein Verkabelungsprojekt im Vergleich mit einer Freileitung maximal kosten darf. In der Verordnung wird das gesetzliche Maximum von 3.0 nicht ausgeschöpft. Das ist unverständlich. Beim Netzbau handelt es sich um sehr risikoarme Investitionen, auch bei einem höheren Mehrkostenfaktor ist das wirtschaftliche Risiko für den Investor (Netzbetreiber) gering. Um die Erfahrungen mit Verkabelungen zu ermöglichen, sind in einer Anfangsphase auch teurere Projekte zuzulassen. Wir fordern die Ausschöpfung des gesetzlichen Maximums.
Die Stromversorgungsverordnung (StromVV) schreibt fest, dass Pumpspeicherwerke die einzigen Speicher sind, die explizit nicht als Endverbraucher gelten. Diese einseitige Förderung der Pumpspeicher ist nicht gerechtfertigt, es braucht eine Lösung, die gleich lange Spiesse für alle Speichertechnologien schafft. Die Abschaffung des Privilegs für Pumpspeicherwerke ist politisch nicht mehrheitsfähig. Der zweite Weg ist, den Erlass des Netzentgelts allen Speichern, die sich netzdienlich verhalten, zu ermöglichen. Für reine Speicher ohne Verbindung zu Endverbrauchern oder Produktion ist das sehr einfach und sollte selbstverständlich sein. Für Speicher in klassichen Prosumer-Situationen, die der Optimierung des Eigenverbrauchs dienen, muss eine Lösung gefunden werden, wie der netzdienlich gespeicherte Teil der Energie festgestellt werden kann – auf diesen Teil darf kein Netzentgelt erhoben werden. Letztlich dient eine solche Lösung einem volkswirtschaftlich und ökologisch optimierten Speicherausbau.
Thomas Wälchli
Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
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