Stellungnahme zum Entwurf der Umsetzung des Stromgesetzes
Marcel Tobler,
Beispielsweise sollten die Verordnungen den öffentlichen und privaten Akteur:innen die Möglichkeiten und Anreize verschaffen, die Energiewende in der Praxis anzugehen und umzusetzen. So muss gesichert sein, dass sich an geeigneten Orten geplante Anlagen amortisieren lassen. Die im Entwurf vorgesehenen Mindestvergütungen für kleine Solaranlagen sind aus unserer Sicht zu tief angesetzt, um als Anreiz zu wirken. Die finanziellen Rahmenbedingungen verbessern sich so nur bedingt im Vergleich zu heutigen Zustand.
Im Bereich Energie-Effizienz würden finanzielle Anreize und Massnahmen zur Verhaltensänderung grosse Stromspar-Potenziale freisetzen. Leider fehlen solche im Verordnungsentwurf, der nur technische Effizienzmassnahmen für die Stromversorger vorsieht.
Schliesslich brauchen die Entwürfe Nachbesserungen im Bereich der Biodiversität. So dürfen Wasserkraftanlagen aus Sicht der SES nur gefördert werden, wenn ihr Eingriff in die Natur und Artenvielfalt möglichst gering ausfällt.

Lukas Braunreiter
Stv. Leiter Fachbereich erneuerbare Energien & Klima