Stellungnahme zur Änderung Energiegesetz ZH (Solardächer, Saisonspeicher, Eigenstromerzeugung)
Léonore Hälg,
Die beiden Vorlagen des Regierungsrats und der kantonsrätlichen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) sind im Grundsatz bezüglich dem Solarausbau relativ ähnlich. Unter anderem schlagen beide Massnahmen vor, die der Nutzung geeigneter Dachflächen von bestehenden Gebäuden für die Solarstromproduktion dienen. Dies ist ein Novum in der Schweiz und ein wichtiger Meilenstein, denn auf bestehenden Infrastrukturen besteht ein riesiges Potenzial zur natur- und klimaverträglichen Stromproduktion. Der Kanton Zürich kann hier also eine Vorreiterrolle übernehmen und neuen Schwung in die Energiewende bringen.
Version Kantonsrat ist überzeugender
Konkret bevorzugt die SES die Vorlage der Kantonsratskommission, denn sie berücksichtigt alle geeigneten Dachflächen.
Die Vorlage des Regierungsrats hingegen berechnet die Anforderungen bezüglich Solarstromproduktion anhand der Energiebezugsfläche (EBF) der Gebäude, die aus Sicht der SES ungeeignet für die Bestimmung der Grösse einer Solaranlage ist. Einerseits werden mit dem Fokus auf die EBF alle nicht beheizten Gebäude mit potenziell geeigneten Dachflächen von der Solarpflicht ausgenommen. Andererseits vernachlässigt die EBF die geometrischen Gegebenheiten der Gebäude. So müssen bei flachen, breiten Gebäuden nur ein kleiner Teil der geeigneten Dachflächen genutzt werden, während hohe, schmale Gebäude die Vorgaben nicht erfüllen können oder in die Fassade miteinbeziehen müssen.
Da es bei den Vorlagen vor allem um die Versorgungssicherheit und nicht (nur) um die Eigenstromversorgung geht, ist es wichtig und folgerichtig, den Passus zur Energiebezugsfläche zu streichen.
Stromabgabe zur Förderung der saisonalen Speicherung
Die regierungsrätliche Vorlage enthält neben den Vorschriften zum Solarausbau auch Massnahmen zur Förderung der saisonalen Speicherung. So soll eine Abgabe auf den verbrauchten Strom erhoben werden, mit der saisonale Speicher finanziell gefördert werden sollen. Die SES begrüsst auch diese Massnahmen ausdrücklich. Einerseits fördert eine Abgabe auf den Stromverbrauch die effiziente Nutzung des Stroms. Andererseits sind zusätzliche saisonale Speichermöglichkeiten wichtig für eine sichere Stromversorgung auch im Winter und für die effiziente Integration des Solarstroms ins Schweizer Stromsystem.
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Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima
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