Stellungnahme zur Anhörung der Richtlinie ENSI-A01

Valentin Schmidt,

Die SES stellt fest, dass der Richtlinienentwurf in vielen Punkten das heutige Sicherheitsniveau abschwächt und dabei gegen die geltende Kernenergiegesetzgebung und/oder die internationalen Vorgaben verstösst.

Im Sommer 2017 hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI den Entwurf ENSI-A01 «Technische Sicherheitsanalyse für bestehende Kernanlagen» in eine öffentliche Anhörung geschickt. Die Richtlinie definiert Umfang, Methodik und Randbedingungen für die deterministische technische Sicherheitsanalyse für bestehende Kernanlagen und somit die «Spielregeln», an welche sich die AKW-Betreiber beim Sicherheitsnachweis im Falle von möglichen Störfällen halten sollen.

Nach gründlicher Analyse stellt die SES fest, dass der Richtlinienentwurf in vielen Punkten das heutige Sicherheitsniveau abschwächt und dabei gegen die geltende Kernenergiegesetzgebung und/oder die internationalen Vorgaben verstösst.

Die SES fordert das ENSI auf, seine Praxis an das Recht anzupassen und nicht zu versuchen, das Regelwerk so abzuändern, dass seine langjährige – aus unserer Sicht illegale – Praxis, die Gegenstand von zwei vor Bundesverwaltungsgericht hängigen Rechtsverfahren ist, nachträglich legitimiert werden kann.

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