Stellungnahme zur Automobilsteuerverordnung
Thomas Wälchli,
Grundsätzlich befürwortet die SES die geplante Aufhebung der Steuerbefreiung für Elektroautos. Die Steuerbefreiung stellt aus unserer Sicht eine nicht angemessene Förderung des motorisierten Individualverkehrs dar. Auch wenn Elektroautos viel effizienter sind und die Umwelt in geringerem Masse belasten als Verbrenner-Fahrzeuge, so sind sie bezüglich Umweltbelastung, Energie- und Ressourcenbedarf dem öffentlichen Verkehr und dem Velo- oder Fussverkehr nach wie vor deutlich unterlegen. Deshalb ist eine Steuerbefreiung nicht mehr länger gerechtfertigt.
Allerdings schlägt die SES zwei gewichtige Verbesserungen vor, die dem Klimaschutz und dem Energiesparen Rechnung tragen:
- Einerseits soll die Automobilsteuer generell anhand des Energieverbrauchs des Fahrzeugs erhoben werden anstatt des Preises. Somit wird ein Anreiz für energieeffiziente Fahrzeuge geschaffen.
- Andererseits sollen die Einnahmen aus der Automobilsteuer nicht zweckgebunden in den Nationalstrassenfonds und somit in den Strassenausbau fliessen, sondern in den allgemeinen Bundeshaushalt - wie es bereits bis ins Jahr 2018 der Fall war.
Die Automobilsteuerverordnung wurde im Jahr 1997 eingeführt, um einen finanziellen Anreiz zugunsten der Elektromobilität zu schaffen. Die Automobilsteuer wird auf den Importpreis des Autos erhoben und beträgt aktuell 4% des Importpreises.
Thomas Wälchli
Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
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