Stellungnahme zur ENSI-Richtlinie G07
Fabian Lüscher,
Umso bedenklicher ist, dass der vorliegende Entwurf in den entscheidenden Punkten keine Verbesserungen enthält. Zwar wurden die Struktur und der Aufbau, sowie einige Begrifflichkeiten geklärt – für das eigentliche Problem im Konfigurationsmanagement bietet der Entwurf aber keine Lösung an. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der neue Entwurf von G07 nicht ausführt, wie sichergestellt werden soll, dass die Anforderungen an das Konfigurationsmanagement eingehalten werden und in der Vergangenheit wurden.
Wenn der Schockabsorber-Vorfall eines gelehrt hat, dann, dass man nicht darauf vertrauen kann, dass Dokumentation und Realität automatisch mit den Annahmen von z.B. Erdbebenberechnungen übereinstimmen. Diese Erkenntnis spiegelt sich im vorliegenden Richtlinien-Entwurf nicht. Er enthält keine Präzisierung, keinen Ausbau, keine konkrete Vorgehensweise für eine Stärkung des Konfigurationsmanagements. Stattdessen werden die wenigen bestehenden Verbindlichkeiten noch abgeschwächt, indem wesentliche Bestandteile der Richtlinie in den Erläuterungsbericht ausgelagert werden. Anstatt Verantwortung zu übernehmen und eine umfangreiche und zuverlässige Aufsichtspraxis im Bereich des Konfigurationsmanagements zu etablieren, bleiben die Anforderungen an die Organisation der Betreiber unverändert. Wenn das ENSI ernsthaft Lehren aus dem Schockabsorber-Vorfall gezogen hat, muss das Kapitel 4.8 des vorliegenden Entwurfs grundlegend überarbeitet und um konkrete Massnahmen ergänzt werden.
Weitere Bemerkungen und Verbesserungsvorschläge im Detail finden Sie in unserer Stellungnahme.
Stephanie-Christine Eger
Leiterin Fachbereich Atomenergie
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