Stellungnahme zur Revision der CO2-Verordnung

Marcel Tobler,

Der Bundesrat will neue EU-Regulierungen in die CO2-Verordnung übernehmen. Allerdings handelt es sich dabei bereits um einen minimalen Kompromiss zwischen 27 Mitgliedstaaten. Die SES fordert, dass sich die reiche Schweiz nicht am Minimum, sondern an den ambitionierteren Staaten Nordwesteuropas orientiert.

Die SES hat sich an der Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) beteiligt. Im Wesentlichen geht es bei dieser Revision um den Nachvollzug gesetzlicher Änderungen am Emissionshandelssystem der EU, mit dem das schweizerische Emissionshandelssystem verknüpft ist.

Der Bundesrat will die Änderungen übernehmen; er berücksichtigt aber nicht, dass es sich bei den EU-Regulierungen bereits um einen Kompromiss zwischen 27 Mitgliedstaaten mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen handelt. EU-Regelungen bilden als Kompromisse den kleinsten gemeinsamen Nenner sehr unterschiedlicher Länder ab und sind als absolutes Minimum zu verstehen.

Die Schweiz kann sich fortschrittlichere Ziele stecken

Die Ressourcen sind in der Schweiz vorhanden; sie kann und muss mehr als das Minimum tun. Aus Sicht der Energie-Stiftung sollte sich die Schweiz deshalb in der Umsetzung an den ambitionierten Länder Nordwesteuropas orientieren, den Nachvollzug ohne Zeitverzögerung umsetzen und die nötigen Harmonisierungsmassnahmen mit weitergehenden nationalen Gesetzgebungen ergreifen.

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Marcel Hänggi

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
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marcel.haenggi@energiestiftung.ch



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