Stellungnahme zur Revision der Stromversorgungsverordnung StromVV

Léonore Hälg,

Der Bundesrat will unter anderem die Bestimmungsmethode für den Kapitalzinssatz im Strombereich revidieren. Diese Änderung hätte vor allem Einfluss auf die Rendite der Verteilnetzbetreiber:innen (VNB). Aus Sicht der Schweizerischen Energie-Stiftung SES sollen die VNB für den Ausbau des Stromnetzes angemessen vergütet werden. Gleichzeitig müssen die Abgaben für die Stromverbraucher:innen weiterhin tragbar sein. Der vorliegende Vorschlag erfüllt diesen Anspruch nicht. Die SES hält ihn für willkürlich. Die Berechnungsmethode für Kapitalkosten-Beiträge sollte die tatsächliche Kapitalverzinsung möglichst realitätsnah abbilden.

Mit der Revision der Stromversorgungsverordnung schlägt der Bundesrat eine neue Bestimmungsmethode für den Kapitalzinssatz im Stromnetz vor. Mit diesem Zinssatz wird die Summe berechnet, die VNB für die Investitionen ins Verteilnetz auf die Endkund:innen überwälzen können. Bis anhin wurde auf historische Daten der Schweizer Bundesobligationen für den risikolosen Zinssatz und der realen Jahresrendite am Schweizer Aktienmarkt für die Marktrisikoprämie zurückgegriffen, wobei für beide Werte festgelegte Zinsober- und untergrenzen herrschten.
Der Bundesrat schlägt für die Bestimmung der Marktrisikoprämie nun eine ganz neue Bestimmungsmethode vor, bei der ein negativer statistischer Zusammenhang zwischen der Rendite von Bundesanleihen und der Marktrisikoprämie unterstellt wird. So könnten die Zinsgrenzwerte abgeschafft werden, da die Methode einen dämpfenden Effekt auf beide Seiten hätte.

Anerkannte Methoden anwenden und verbessern

Die SES kritisiert die vorgeschlagene Bestimmungsmethode als willkürlich. Verschiedene Berichte für die Regulierungsbehörden anderer Länder zeigen, dass es keine Evidenz für den inversen Zusammenhang zwischen Marktrisikoprämie und Zinsniveau gibt. Die Methode findet auch keine Fundierung in der theoretischen wissenschaftlichen Literatur.

Wir fordern deshalb, dass weiterhin auf die bewährte und auch in anderen Länder angewandte Methode mit den historischen Daten gesetzt wird. Gleichzeitig sollen aber die willkürlich festgelegten Zinsober- und untergrenzen wegfallen, um keine unrechtmässig hohe oder tiefe Renditen zu bewirken.

Neue Vergleichsgrösse sinnvoll

Im Weiteren schlägt der Bundesrat eine Anpassung der Vergleichsgruppe vor, die für die Bestimmung des Risikomasses für das eingesetzte Kapital der Schweizer VNB benutzt wird. Bis anhin bestand diese Vergleichsgruppe aus europäischen Netzbetreibern, deren Daten öffentlich einsehbar sind. Allerdings bestehen relevante Unterschiede zwischen dieser Vergleichsgruppe und den Schweizer VNB, was den Vergleich verzerrt. Neu soll darum der Fokus auf fünf an der Börse gehandelten, europäischen Übertragungsnetzbetreibern liegen, deren Risikoprofil besser zu dem der Schweizer VNB passt. Die SES begrüsst diese Änderung, vermisst aber die regelmässige Prüfung der Bestimmung des Risikomasses.

Auf die berechneten Kapitalkosten von Anlagen der erneuerbaren Stromproduktion hat der Entwurf einen sehr begrenzten Einfluss.

Fachbereich Klima & erneuerbare Energien

Léonore Hälg

Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima 
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leonore.haelg@energiestiftung.ch



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