Stellungnahme zur Revision des Energiegesetzes und des Richtplans des Kantons Zürich
Léonore Hälg,
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Entwürfe für eine Revision des Energiegesetzes und des kantonalen Richtplans in die Vernehmlassung gegeben. Diese beinhalten unter anderem ein Plangenehmigungsverfahren zur Beschleunigung der Bewilligungsprozesse für Anlagen der erneuerbaren Energiegewinnung und die Richtplaneinträge für die für Windanlagen geeigneten Gebiete.
Zum kantonalen Energiegesetz
Die Schweizerische Energie-Stiftung SES begrüsst die Revision des kantonalen Energiegesetzes ausdrücklich. Mit dem vorgeschlagenen neuen Plangenehmigungsverfahren ist eine wesentliche Beschleunigung der administrativen Prozesse für die Realisierung von Wind- und grossen Solaranlagen absehbar. Die Mitsprache der betroffenen Gemeinden, Bevölkerung und Organisationen ist gegeben. Wir hoffen, dass dieses Beispiel auch in anderen Kantonen zur Anwendung kommen wird und so eine Grundlage für die konsequente und zeitnahe Umsetzung der Energiewende im ganzen Land bietet.
Zu den Änderungen im Richtplan
Bezüglich der Änderungen des kantonalen Richtplans äussert sich die SES zurückhaltend und bringt ein paar Verbesserungsvorschläge ein. Sie fordern Grundsatz, dass die Natur und Umwelt grundsätzlich geschont, dass die Nutzung fossiler Energieträger konsequent auf spätestens 2040 terminiert und auch die Suffizienz vermehrt berücksichtigt werden sollen. Mangels Expertise verzichtet die SES auf eine Stellungnahme zu den Eignungsgebieten für die Windenergie.
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Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima
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