Stellungnahme zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative

Valentin Schmidt,

Die SES hat an der Vernehmlassung zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» teilgenommen.

Die SES begrüsst grundsätzlich, dass der Bundesrat das Anliegen der Volksinitiative für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitative) anerkennt und den Schutz der Biodiversität verbessen will.

Materiell überzeugt der Gegenvorschlag jedoch noch nicht, da er die Zuspitzung des Konflikts zwischen Schutzinteressen der Umwelt, namentlich der Biodiversität und den Nutzungsinteressen für eine klimafreundliche Energieproduktion, nicht nachhaltig zu verhindern vermag. Dieser Konflikt hat nicht nur legitime materielle sondern auch unnötige strukturelle Gründe.

Die Biodiversitätsinitiative böte eine exzellente Gelegenheit, diese zu einem guten Teil von der Kompetenzordnung herrührenden Missstände auf Verfassungsstufe zu beheben. Die SES empfiehlt daher einen direkten Gegenvorschlag, der die Kompetenzen des Bundes bei der Schutz- und Nutzungsplanung im Bereich Erneuerbare Energien und Biodiversität stärkt. Angesichts der hohen Priorität beider Anliegen erachten wir diese Kompetenzverlagerung nicht nur als gerechtfertigt, sondern als notwendig um die Bundespolitiken umsetzen zu können. Umgekehrt erachten wir den jetzt präsentierten indirekten Gegenvorschlag als vertane Chance, die Missstände nachhaltig anzugehen und befürchten im Gegenteil, dass sich die Konflikte zwischen Schutz und Nutzen weiter akzentuieren werden.



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