Stellungnahme zur Revision des Stromversorgungsgesetzes

Felix Nipkow,

Die SES hat eine Stellungnahme zur Revision des StromVG verfasst. Bei der Erarbeitung der Vorlage hat der Bundesrat die Ziele der Energiestrategie hinten angestellt. Flankierende Massnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien fehlen. Die SES lehnt die Vorlage in dieser Form ab.

Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 läuft Ende 2022 aus, die Umsetzung und Zielerreichung darüber hinaus ist nicht gewährleistet. Mit seinem Vorschlag zur Revision des Stromversorgungsgesetzes verpasst es der Bundesrat, konkrete Vorschläge zu machen, wie die Finanzierung erneuerbarer Kraftwerke sichergestellt werden kann. Anreize für den Ausbau einheimischer erneuerbarer Energien fehlen.

Die Frage nach der Marktöffnung steht isoliert nicht im Vordergrund. Die Energiewende kann sowohl in einem vollständig liberalisierten Markt wie auch im vollen Monopol oder im teilliberalisierten Markt erreicht werden. Ausschlaggebend sind die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und Effizienz. Ein Monopol, das wie in den 1970er bis 90er-Jahren die Atomenergie schützt, ist dabei genauso wenig zielführend wie ein liberalisierter Markt, der die Kosten umweltbelastender Produktionsarten nicht internalisiert und Investitionen in neue erneuerbare Energien nicht ermöglicht. Weil die Vorlage weder ausreichende Massnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien vorschlägt, noch auf die Problematik der Entsolidarisierung der Finanzierung der Energiewende durch die Liberalisierung eingeht, lehnt sie die SES ab.

Ziele der Energiestrategie vergessen

Einige Neuregelungen widersprechen den Zielen der Energiestrategie, zum Beispiel die Absatzgarantie für Atomstrom in der Grundversorgung. Ein «Green Default» ist zwingend, die Grundversorgung muss zu 100% aus einheimischer, erneuerbarer Energie bestehen. 

Ausserdem ist die Tendenz in Richtung «Flatrate» beim Strombezug bedenklich: Eine Absen­kung des Mindestanteils am Arbeitstarif ist ein Schritt in die falsche Richtung. Damit werden Anreize für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch geschmälert, was der Bundesverfassung sowie dem Verursacherprinzip widerspricht. Damit werden ausserdem Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch benachteiligt und damit der Ausbau der Photovol­taik weiter gebremst. Viel entscheidender als die maximalen Leistungen ist der Zeitpunkt und die Dauer der beanspruchten Leistung, also die Energie, die zu Spitzenlastzeiten fliesst. Für eine kostengerechte Anlastung von Netzkosten eignen sich zeitlich differenzierte Tarife besser. Dank Smart Meter sind diese einfach umsetzbar.

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



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