Stellungnahme zur Revision Kernenergieverordnung (KEV)
Valentin Schmidt,
Der Schweizer AKW-Park gehört weltweit zu den ältesten und dennoch sollen die Kraftwerke weit über ihrer ursprünglichen Auslegung von 40 Jahren betrieben werden. Die AKW-Betreiber befinden sich in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation, bedingt durch europaweite tiefe Grosshandelspreise für Strom. Diese Situation gefährdet wichtige Investitionen in die Sicherheit der AKW. Vor diesem Hintergrund fordert die SES substanzielle Nachbesserungen des Verordnungsentwurfs. Insbesondere die folgende Punkte sind zu verbessern:
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Im Langzeitbetriebskonzept muss der Betreiber nachweisen, dass seine Anlage bis zur endgültigen Ausserbetriebnahme eine genügende Sicherheitsmarge gegenüber der minimalen gesetzlichen Anforderungen einhält.
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Das ENSI muss die Möglichkeit haben, eine Anlage vorübergehend ausser Betrieb zu setzen, falls ein Betreiber das Langzeitbetriebskonzept nicht einhalten und gesetzte Fristen wiederholt missachten würde.
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Im Sinne des Vieraugenprinzips muss das Langzeitbetriebskonzept zwingend der Kommission für nukleare Sicherheit KNS vorgelegt werden. Das ENSI muss in seiner Beurteilung die Meinung der KNS berücksichtigen.
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Im Weiteren beantragen wir eine Anpassung und Aktualisierung der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK) - nicht nur bezüglich des für den Langzeitbetrieb benötigten Fachwissens (KEV Art. 34a Abs.1 lit. d), sondern auch in Bezug auf den Nachbetrieb und Rückbau. Die VAPK wurde 2009 zuletzt aktualisiert und enthält weder rechtliche Bestimmungen zum Langzeitbetrieb noch zur Stilllegung.
>> die SES-Stellungnahme im Detail (pdf)
Weitere Informationen:
Nils Epprecht
Geschäftsleiter
+41 44 275 21 21
nils.epprecht@energiestiftung.ch
@nepprecht