Stellungnahme zur Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken
Léonore Hälg,
Die Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeugung elektrischer Energie für den Markt in einer schweren Strommangellage sieht vor, dass Reservekraftwerke auf Geheiss des Bundesrats bei einer Strommangellage auch für den Strommarkt produzieren dürfen. Das ist ihnen bis jetzt untersagt. Auch sind bisher auch nur einige sehr konkrete Fälle definiert, wann die verschiedenen Stromreservekapazitäten in Betrieb genommen werden dürfen. Die vorliegende Verordnung weitet dies aus.
Aus Sicht der SES ist der vorliegende Verordnungsentwurf nicht gänzlich zielführend. Es braucht zusätzlich Präzisierungen und Einschränkungen, damit die Reservekraftwerke nicht vorschnell sondern nur im äussersten Notfall eingeschaltet werden.
Anders als bei Produkten, wie Medikamente oder Getreide, die einfach in Pflichtlagern gehalten werden können und deren Verwendung keine zusätzlichen negativen Externalitäten verursachen, hat der Betrieb der Reservekraftwerke erhebliche Umwelt- und Klimaauswirkungen, die nicht einfach rückgängig gemacht werden können und deshalb nur unter grösster Vorsicht überhaupt verursacht werden sollen.
Ausserdem sollen auch andere Arten der Stromreserve wie die Wasserkraftreserve und die Notstromgruppen abgerufen werden und für den Strommarkt produzieren können. Schliesslich fordern wir, dass die Reservekraftwerke zwingend nur zusammen mit Verbrauchslenkungsmassnahmen eingesetzt werden dürfen.
Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima
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leonore.haelg@energiestiftung.ch