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Die Gebäude-Wende stagniert

Die Energiewende im Gebäudebereich liegt in den Händen der Kantone. Zentral sind die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Sie gelten als fortschrittlich, auch wenn technisch noch mehr drin liegen würde. Der grösste Makel der MuKEn liegt darin, dass sie nicht rasch und konsequent genug umgesetzt werden. Auffallend ist der enorme Widerstand in einzelnen Kantonen.

Von Florian Brunner*

Der weitaus grösste Teil der Wärmeproduktion für Gebäude erfolgt heute (2019) noch immer per Öl- und Gasheizung. Es erstaunt daher wenig, dass der Gebäudesektor für rund 40 % der Schweizer CO2-Emissionen und knapp 50 % des Schweizer Energieverbrauchs verantwortlich ist. In diesem Sektor schlummert ein riesiges Potenzial für Energieeffizienz und Klimaschutz. Dem Gebäudebereich kommt somit eine hohe energiepolitische Bedeutung zu. Entsprechend prioritär müssen hier energiepolitische Fortschritte erzielt werden.

Mit Kompromiss gestartet

Für die Energiepolitik im Gebäudebereich gibt der Bund die Richtung vor, doch zuständig sind v.a. die Kantone. Eine wichtige Rolle spielen die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Sie stellen einen zentralen Schritt hin zur Energiewende dar, denn sie sollen die nationale Energiestrategie auf kantonaler Ebene umsetzen und so auch den bestehenden Sanierungsstau beheben. Bekanntlich sinken der Energiebedarf und die CO2-Emissionen nicht in dem Mass, wie es technisch möglich und wirtschaftlich optimal wäre.

Die neuesten MuKEn 2014 sind im Januar 2015 von der Energiedirektorenkonferenz (EnDK) verabschiedet worden. Die Kantone sind angehalten, die entsprechenden Vorschriften zügig in ihr kantonales Recht zu überführen. Im Kern sind die MuKEn energetische Bau vorschriften, die Fördermassnahmen zur Stärkung der Energieeffizienz im Gebäudebereich enthalten. Allerdings sind es eher konkrete Empfehlungen als zwingende Vorschriften. Ebenso stellen sie als kleinster gemeinsamer Nenner der Kantone «nur» einen Kompromiss dar.

Die Kantone sind angehalten, zumindest das Basismodul vollständig zu übernehmen. Jedoch lässt ihnen der modulare Aufbau mit Zusatzmodulen weitreichende Spielräume offen, damit sie auf spezifische kantonale Gegebenheiten eingehen können, was 26 Mal in einem eher aufwändigen Prozess resultiert. Die Implementierung der MuKEn zieht sich infolgedessen in die Länge und verliert an Kraft.

Hinter dem Zeitplan zurück

Die Mustervorschriften müssen bis 2020 in die kantonale Gesetzgebung überführt werden. Doch es geht nicht zügig vorwärts. Erst fünf Kantone (Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern, Obwalden und Waadt) haben die Vorgaben ganz oder teilweise umgesetzt. Der Kanton Jura befindet sich in der nachparlamentarischen Phase. Ein Grossteil der Kantone befindet sich erst in der vorparlamentarischen (Erarbeitung der Gesetzesgrundlage) oder parlamentarischen Phase (Beratung im Parlament). Und gewissermassen auf den letzten Plätzen stecken die Kantone Uri, Tessin, Solothurn und Bern fest.

In Uri wurde die Energiegesetz-Vorlage vom Parlament zurückgewiesen. Im Tessin wurde sie mehr oder weniger ganz ohne MuKEn umgesetzt. Und in Bern und Solothurn wurde eine Gesetzesvorlage erarbeitet und danach per Volksabstimmung abgelehnt. Man befindet sich da wieder auf Feld eins. Der Widerstand wurde getrieben durch eine Opposition von Hauseigentümer und Gewerbeverband, Gasbranche und Wirtschaftsverbänden. Diese Gegner stören sich an der Einschränkung bei der Wärmeerzeugung aus fossilen Energiequellen, der Pflicht bei Sanierung auf erneuerbare Energie zu setzen oder am Verbot von Elektroheizungen. Von dieser Gegenwehr muss auch in anderen Kantonen ausgegangen werden.

Umsetzung in Gefahr

Den Kantonen werden im Rahmen der nationalen Gesetzgebung verschiedene energie- und klimapolitische Aufgaben übertragen. Diese erlassen entsprechend Vorschriften, wie z.B. über «den maximal zulässigen Anteil nicht erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser» oder über «die Produktion erneuerbarer Energien und über die Energieeffizienz».

Die MuKEn 2014 geben dabei folgende zwei Regelungen vor: Basismodul F «Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugungsersatz» sowie Basismodul E «Eigenstromerzeugung bei Neubauten». Teil F des Basismoduls ist der Beginn des ohnehin anstehenden Ausstiegs aus Öl und Gas. Und da dies zu einem steigenden Strombedarf führen wird, muss die erneuerbare Stromproduktion in der Schweiz rasch ausgebaut werden. Es ist daher folgerichtig, auch den Teil E in die kantonalen Gesetzgebungen zu übernehmen.

Doch die Umsetzung der MuKEn 2014 ist gerade wegen dieser zwei Module in Gefahr. Der Teil E wurde bis anhin erst von drei Kantonen (OW, BS, VD) eingeführt. Das entspricht laut einem Bericht der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (2018) lediglich 12 % der Bevölkerung. Beim Teil F, der bisher von den Kantonen BL, BS und OW eingeführt wurde, sieht es noch drastischer aus (6 % der Bevölkerung). Die Pflicht zur Installation von erneuerbaren Energieanlagen bei Neubauten und die Vorschriften beim Ersatz von Öl- und Elektroheizungen sind heftig umstritten. So bleibt auch das angestrebte Hauptziel der MuKEn, eine Harmonisierung der kantonalen Energie- und Bauvorschriften, vorerst ein Fernziel.

Energiewende in Kantonen stockt

Auf der Grafik ist erkennbar, dass die Kantone auch über vier Jahre nach der Verabschiedung der MuKEn 2014 diese kaum umgesetzt haben. Die Energiewende auf Kantonsebene kommt nur schleppend voran. Als gutes Beispiel gehen die Kantone BL, BS, OW, LU und VD voran. In diesen Kantonen ist die Gesetzgebung bereits in Kraft getreten, wobei die Basismodule grösstenteils und die Zusatzmodule teilweise übernommen wurden. Die Basismodule haben auch die Kantone GR und JU grösstenteils übernommen, wobei die Gesetzgebung verzögert vorwärts kommt.

Einige Kantone haben den Vernehmlassungsprozess allerdings erst gestartet oder gerade abgeschlossen (AG, ZH, SG). Davon tun sich wiederum einige hervor, die zumindest die Basismodule übernehmen möchten, andere wie Zürich wollen hingegen den Teil E «Eigenstromerzeugung bei Neubauten» nicht übernehmen. Und es gibt eine ganze Reihe von Kantonen, in welchen die Gesetzesrevision noch nicht einmal gestartet hat, vom Parlament zurückgewiesen wurde (UR) oder praktisch ohne MuKEn in Kraft getreten ist (TI).

Der Wandel hin zu erneuerbarer Energie im Gebäudebereich geht viel zu schleppend voran. Die MuKEn, welche bereits auf einem Kompromiss beruhen, werden in den Kantonen entweder hinausgezögert, zurechtgestutzt oder dann unter massiver Gegenwehr versenkt. Sie hinken folglich bei der Umsetzung sowohl den Erwartungen als auch den Zeitvorgaben hinterher. Währenddessen stehen bereits die nächsten MuKEn in den Startlöchern. Die Energiedirektoren der Kantone arbeiten an der Ausgabe 2025.

*Der Autor

Florian Brunner

Florian Brunner

Der Geograf Florian Brunner leitete von 2014 bis 2021 den Fachbereich Fossile Energien & Klima bei der SES.

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